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Japan
Ministerialregeln
In Kraft
Verkündet durch Dekret Nr. 40 des Ministeriums für Handel und Industrie im 49. Jahr der Showa, und geändert durch Dekret Nr. 92 des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie im 2. Jahr der Schönen Harmonie
METI Detaillierte Vorschriften zur Umsetzung des japanischen Chemikaliengesetzes (CSCL)
Aktualisierungsdatum: 22. November 2024
Neueste Veröffentlichungen
28. December 2020
Implementiert
28. December 2020
Abschafft
Industrie
Chemisch
Region
Japan
Ausstellende Behörde
Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Japan)
Hauptinhalt
Die mit dem Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie verbundenen Vorschriften erläutern die Verfahren im Rahmen des CSCL für Anträge im Zusammenhang mit der Herstellung von Klasse-I-Spezifikationschemikalien, Änderungen in der Struktur der Herstellungsanlagen für Klasse-I-Spezifikationschemikalien, Mitteilungen über Änderungen in den Herstellungsprozessen, Importgenehmigungen für Klasse-I-Spezifikationschemikalien, Mitteilungen über die Verwendung sowie Mitteilungen bezüglich der Produktionsmengen von allgemeinen Chemikalien, priorisierten Bewertungschemikalien und Überwachungssubstanzen. Diese Vorschriften gelten für die Herstellung, Produktion, Einfuhr und Ausfuhr von allgemeinen, priorisierten Bewertungs- und spezifischen Chemikalien in Japan.
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