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Japan
Ministerialregeln
In Kraft

Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation für Meldungen neuer chemischer Stoffe gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz

Aktualisierungsdatum: 22. November 2024
Neueste Veröffentlichungen
01. April 2021
Implementiert
01. April 2021
Abschafft
Industrie
Chemisch
Region
Japan
Ausstellende Behörde
Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan), Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Japan), Ministerium für Umwelt (Japan), National Institute of Technology and Evaluation (NITE)
Hauptinhalt
Diese Verordnung enthält Richtlinien gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Meldung und Einreichung neuer chemischer Stoffe in Japan, einschließlich: Artikel 3, Absatz 1: Meldung erforderlich bei Planung der Herstellung oder Einfuhr neuer chemischer Stoffe im Inland. Artikel 7, Absatz 1: Meldung erforderlich bei Planung der Herstellung neuer chemischer Stoffe im Ausland zum Export nach Japan oder bei Planung des Exports neuer chemischer Stoffe. Artikel 5, Absatz 1: Antrag auf Befreiungsprüfung neuer chemischer Stoffe mit einer voraussichtlichen jährlichen Produktions- oder Einfuhrmenge von weniger als 10 Tonnen (niedrigvolumige neue chemische Stoffe). Artikel 5, Absatz 7: Antrag auf laufende Prüfung niedrigvolumiger neuer chemischer Stoffe.
Operation
Übersetzungen
Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation für Meldungen neuer chemischer Stoffe gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz
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