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Japan
Ministerialregeln
In Kraft
Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation für neue chemische Substanzen gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz
Aktualisierungsdatum: 22. November 2024
Neueste Veröffentlichungen
01. April 2021
Implementiert
01. April 2021
Abschafft
Industrie:
Chemisch
Region:
Japan
Ausstellende Behörde:
Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan), Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Japan), Ministerium für Umwelt (Japan), National Institute of Technology and Evaluation (NITE)
Hauptinhalt:
Diese Verordnung bietet Richtlinien im Rahmen des Chemikalienkontrollgesetzes für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Benachrichtigung und Einreichung neuer chemischer Substanzen in Japan, einschließlich:
Artikel 3, Absatz 1: Benachrichtigungspflicht bei Planung der Herstellung oder Einfuhr neuer chemischer Substanzen im Inland.
Artikel 7, Absatz 1: Benachrichtigungspflicht bei Planung der Herstellung neuer chemischer Substanzen im Ausland zum Export nach Japan oder bei Planung des Exports neuer chemischer Substanzen.
Artikel 5, Absatz 1: Antrag auf eine Ausnahmereview für neue chemische Substanzen mit einem prognostizierten Jahresproduktions- oder Importvolumen von weniger als 10 Tonnen (niedervolumige neue chemische Substanzen).
Artikel 5, Absatz 7: Antrag auf laufende Überprüfung von niedervolumigen neuen chemischen Substanzen.
Operation:
Übersetzungen
Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation für neue chemische Substanzen gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz
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Datei Sprache:Englisch
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