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Europa
Ministerialregeln
In Kraft
Priorisierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) für die Aufnahme in die Zulassungsliste (Anhang XIV)
Aktualisierungsdatum: 07. August 2025
Neueste Veröffentlichungen
05. March 2020
Implementiert
05. March 2020
Abschafft
Industrie:
Chemisch
Region:
EU
Ausstellende Behörde:
Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Hauptinhalt:
Dieses Dokument legt die Priorisierungsgrundsätze im Rahmen der Zulassung fest, die Prinzipien der Methode, Datenquellen, Qualität und Ergebnisse der Registrierungsdaten, Bewertung der Kriterien gemäß Artikel 58(3), weitere zu berücksichtigende Faktoren, Priorisierung von Stoffen, Schlussfolgerungen. Es gilt zur Anleitung der Priorisierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) für die Aufnahme in die Zulassungsliste (Anhang XIV) gemäß EU-REACH.
Operation:
Übersetzungen
Priorisierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) für die Aufnahme in die Zulassungsliste (Anhang XIV)
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Datei Sprache:Englisch
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