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Europa
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In Kraft
Verordnung (EU) 2024/2564
(EU) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2024/2564 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe (EU-CLP-Verordnungsergänzung)
Aktualisierungsdatum: 07. August 2025
Neueste Veröffentlichungen
30. September 2024
Implementiert
20. October 2024
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung wurde am 20. Oktober 2024 überarbeitet (EG) Nr. 1272/2008.
Industrie:
Chemisch
Region:
EU
Ausstellende Behörde:
Europäische Kommission
Hauptinhalt:
Diese Verordnung ändert die EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), indem sie die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 aktualisiert, einschließlich der Hinzufügung von 27 Einträgen und der Streichung von 6 Einträgen. Diese Änderungen werden ab dem 1. Mai 2026 verpflichtend sein und gelten für EU-Hersteller, Importeure und nachgelagerte Anwender für die Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldung von Stoffen und Gemischen auf dem Markt.
Operation:
Übersetzungen
(EU) Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2024/2564 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe (EU-CLP-Verordnungsergänzung)
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Datei Sprache:Englisch