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Europa
Admin-Regeln
In Kraft
Verordnung (EU) 2024/2564
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe (Änderung der EU-CLP-Verordnung)
Aktualisierungsdatum: 07. August 2025
Neueste Veröffentlichungen
30. September 2024
Implementiert
20. October 2024
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung hat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Oktober 2024 überarbeitet.
Industrie:
Chemisch
Region:
EU
Ausstellende Behörde:
Europäische Kommission
Hauptinhalt:
Diese Verordnung ändert die EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und ändert die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3, einschließlich der Aufnahme von 27 Einträgen und der Löschung von 6 Einträgen. Diese Änderungen sind ab dem 1. Mai 2026 verbindlich und gelten für EU-Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender für die Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Meldung von Stoffen und Gemischen auf dem Markt.
Operation:
Übersetzungen
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe (Änderung der EU-CLP-Verordnung)
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Datei Sprache:Englisch
