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In Kraft
Verordnung (EU) 2024/3190

Verordnung der Kommission (EU) 2024/3190 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen sowie Bisphenolderivaten mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Aktualisierungsdatum: 05. February 2026
Neueste Veröffentlichungen
31. December 2024
Implementiert
20. January 2025
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung änderte die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und hob die Verordnung (EU) Nr. 2018/213 am 20. Januar 2025 auf.
Industrie
Chemisch
Region
EU
Ausstellende Behörde
Europäische Kommission
Hauptinhalt
Diese Verordnung legt die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen sowie Bisphenolderivaten in Materialien und Gegenständen fest, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie umfasst Themen und Anwendungsbereich, Definitionen, Verbot der Verwendung von BPA, Verbot gefährlicher Bisphenole und Bisphenolderivate außer BPA sowie Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 2018/213. Sie gilt für Klebstoffe, Kautschuke, Ionenaustauscherharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind.
Operation
Übersetzungen
Verordnung der Kommission (EU) 2024/3190 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen sowie Bisphenolderivaten mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
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