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China
Ministerialregeln
In Kraft
Bekanntmachung Nr. 10 von 2025 des Ministeriums für Handel und der Generalzolldirektion
Entscheidung zur Umsetzung von Exportkontrollen für Gegenstände im Zusammenhang mit Wolfram, Tellur, Bismut, Molybdän und Indium
Aktualisierungsdatum: 05. February 2025
Neueste Veröffentlichungen
04. February 2025
Implementiert
04. February 2025
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Entscheidung aktualisierte die "Ausfuhrkontrollliste für Dual-Use-Güter der Volksrepublik China" (Bekanntmachung Nr. 51 des Handelsministeriums von 2024) am 4. Februar 2025.
Industrie:
Chemisch
Region:
China
Ausstellende Behörde:
Ministerium für Handel der Volksrepublik China, Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China
Hauptinhalt:
Diese Entscheidung legt die Exportkontrolle für Wolfram, Tellur, Bismut, Molybdän und Indium-bezogene Gegenstände fest und gilt für die entsprechenden Aktivitäten der Exportbetreiber beim Export der oben genannten Gegenstände.
Operation:
Übersetzungen
Entscheidung zur Umsetzung von Exportkontrollen für Gegenstände im Zusammenhang mit Wolfram, Tellur, Bismut, Molybdän und Indium
Kostenlos
Datei Sprache:Englisch
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