Spezifische Frage: Wenn Blei-Säure-Batterien die Tests gemäß Sondervorschrift 238 bestehen und die Sondervorschrift 238 für UN2800 erfüllen und die Batterieklemmen gegen Kurzschluss geschützt sind, können sie dann von den IMDG-Codes (International Maritime Dangerous Goods Code) befreit werden? Können sie als allgemeine Fracht statt als Gefahrgut transportiert werden? In diesem Fall, wie sollten die Gefahrgutinformationen im Zollanmeldeformular angegeben werden? Sollten die Gefahrgutinformationen weggelassen werden, als ob es sich um allgemeine Fracht handelt, oder sollten die ersten drei Punkte der Gefahrgutinformationen ausgefüllt werden?
Antwort: Gemäß dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Codes) und den Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter (TDG) können Gefahrgüter unter UN2800, die die Sondervorschrift 238 erfüllen, von den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter befreit werden, sofern relevante Prüfberichte vorgelegt werden, die die Einhaltung der Befreiungsbedingungen nachweisen. Für exportierte Gefahrgüter, die die Befreiungsbedingungen für Gefahrgutverpackungen erfüllen, müssen die Gefahrgutinformationen (ob es sich um ein Gefahrchemikalie handelt, UN-Nummer und Name des Gefahrguts) bei der Zollabfertigung wahrheitsgemäß angegeben werden. Informationen, die sich auf die Gefahrgutverpackung beziehen, können weggelassen werden.
Anhänge
- International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code (Änderung)
- Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter Band Eins
- Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter Band Zwei
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