Spezifische Frage: Die Richtlinie "Ein Unternehmen, ein Produkt, ein Code" verlangt von Unternehmen, QR-Codes für die von ihnen gekauften Gefahrstoffe zu beantragen. Daher möchte ich fragen: 1. Ist die Grundlage zur Bestimmung, ob eine Chemikalie gefährlich ist, das "Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015)"? 2. Wenn ein Produkt aus einer Kombination mehrerer Substanzen besteht und das Produkt nur eine Substanz aus dem "Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015)" enthält, gilt es dann als Gefahrstoff?
A: Die Bestimmung, ob eine Chemikalie gefährlich ist, basiert auf den Standards des "Verzeichnisses der Gefahrstoffe (2015)" und des "Umsetzungsleitfadens für das Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015) (Probe)."
Anhänge
- Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015)
- Bekanntmachung zur Anpassung des Verzeichnisses der Gefahrstoffe (2015)
- Umsetzungsleitfaden für das Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015) (Probe)