Spezifische Frage: Wird medizinischer Sauerstoff als Gefahrstoff betrachtet? Im Standard-Geschäftsbereichsverzeichnis ist er unter dem Betrieb von Gefahrstoffen aufgeführt, jedoch nicht unter der Herstellung von Gefahrstoffen. Bedeutet dies, dass die Herstellung von medizinischem Sauerstoff nicht als Herstellung von Gefahrstoffen gilt?
A: Sauerstoff [komprimiert oder verflüssigt] ist im "Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015)" (Seriennummer: 2528) als Gefahrstoff gelistet. Sowohl die Herstellung als auch der Betrieb von medizinischem Sauerstoff erfordern entsprechende sicherheitsrechtliche Genehmigungen.
Anhänge
- Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015)
- Bekanntmachung zur Anpassung des Verzeichnisses der Gefahrstoffe (2015)
- Umsetzungshandbuch für das Verzeichnis der Gefahrstoffe (2015) (Probe)
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