Am 26. Dezember 2025 gab das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt bekannt, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISHA) 131 chemische Stoffe in die bestehende Liste der chemischen Stoffe aufgenommen wurden. Diese neu hinzugefügten chemischen Stoffe sind hauptsächlich solche, die häufig am Arbeitsplatz verwendet werden und die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt wies darauf hin, dass Unternehmen für die neu hinzugefügten chemischen Stoffe keine Erklärung mehr beim Ministerium einreichen müssen, wenn sie diese Stoffe herstellen oder importieren, was den Compliance-Prozess für Unternehmen vereinfacht. Dennoch sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, andere Sicherheitsvorschriften einzuhalten, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS), der Umsetzung notwendiger Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie der Durchführung arbeitsmedizinischer Überwachungen. Darüber hinaus betonte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt, dass für chemische Stoffe, die nicht auf der bestehenden ISHA-Liste stehen, Unternehmen weiterhin Bewertungen und Erklärungen vor der Herstellung oder dem Import durchführen müssen, einschließlich der Einreichung detaillierter Informationen zu den chemischen Stoffen, Sicherheitsdaten, potenziellen Risiken und Verwendungszwecken, um eine strengere Risikobewertung und Regulierung zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Verwendung dieser chemischen Stoffe am Arbeitsplatz keine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten darstellt.
167 Substanzen wurden zu den neu angekündigten chemischen Substanzen der Japan ISHA hinzugefügt
ChemRadar Copyright Disclaimers:
1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.
2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.
3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.
