Am 4. Februar 2026 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die Aufnahme von „n-Hexan“ und „4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze“ in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) bekannt. Damit hat die Gesamtzahl der SVHCs (auch bekannt als Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung) nun 253 Einträge erreicht. Zuvor hatte das Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) während seiner Sitzung im Dezember 2025 einstimmig zugestimmt, n-Hexan als SVHC zu identifizieren. Dies ist der erste Stoff, der als SVHC-Kandidat aufgrund eines gleichwertigen Besorgnisniveaus (ELOC) wegen Neurotoxizität anerkannt wird, anstelle der traditionellen Gefahrenkategorien wie Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität. Der andere Stoff, 4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol (Bisphenol AF) und seine Salze, wurde aufgrund seiner eindeutigen Reproduktionstoxizität ohne Beteiligung des Ausschusses als SVHC identifiziert. Außerdem wurde in den Sitzungsprotokollen vermerkt, dass der Vorschlag zur SVHC-Identifizierung von 4,4'-Dihydroxydiphenylmethan (Bisphenol F, BPF) vor der Sitzung zurückgezogen wurde; der Status dieses Stoffes im ECHA SVHC-Absichtenregister bleibt jedoch „Identifizierung läuft“. Daher bleibt abzuwarten, ob dieser Stoff vollständig aus der SVHC-Identifizierung entfernt wurde, bis die endgültige offizielle Bestätigung vorliegt.
11 Stoffe wurden der Kandidatenliste der EU-REACH für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) hinzugefügt
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