Das Technische Komitee für die Identifizierung und Einstufung chemisch-physikalischer Gefahren hat am 27. Dezember 2016 offiziell den „Katalog der von der Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren ausgenommenen Chemikalien (erste Charge)“ veröffentlicht. Dieser Katalog dient als wichtiges unterstützendes Dokument für die Umsetzung der „Maßnahmen zur Verwaltung der Identifizierung und Einstufung chemisch-physikalischer Gefahren“. Die erste Charge umfasst insgesamt 100 Chemikalien, davon sind 50 Substanzen ausdrücklich als frei von physikalischen Gefahren bestimmt, und 50 Chemikalien sind bekannt dafür, physikalische Gefahren zu besitzen. Chemikalien, die in diesem Katalog aufgeführt sind, können von der Identifizierung und Einstufung physikalischer Gefahren ausgenommen werden. Es ist bemerkenswert, dass die Befreiung von der Identifizierung und Einstufung nicht bedeutet, dass alle Compliance-Verpflichtungen entfallen. Für Chemikalien im Katalog, die physikalische Gefahren aufweisen, sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, die Registrierung gefährlicher Chemikalien gesetzeskonform abzuschließen sowie Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Sicherheitskennzeichnungen gemäß den Anforderungen vorzubereiten. Für Chemikalien ohne physikalische Gefahren gilt: Wenn die Bewertung gesundheitliche oder umweltbezogene Gefahren ergibt, müssen auch sie die Registrierungspflichten für gefährliche Chemikalien erfüllen. Die Veröffentlichung dieses Katalogs klärt den Umfang der Ausnahmen für Unternehmen, vermeidet redundante Identifizierungen und fördert die Standardisierung des Managements der chemischen Einstufung.
Das Inventar der Chemikalien in China, die von der Kennzeichnung und Klassifizierung physikalischer Gefahren ausgenommen sind, ist verfügbar.
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