Am 30. Dezember 2025 haben das Ministerium für Handel (MOFCOM) und die Generalzolldirektion gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 89 von 2025 veröffentlicht, in der das chinesische Verzeichnis der Waren, die der Exportlizenzverwaltung unterliegen (2026), veröffentlicht wird. Dieses Verzeichnis wurde gemäß dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, den Vorschriften zur Verwaltung von Ein- und Ausfuhrwaren, den Vorschriften zur Verwaltung ozonschichtabbauender Substanzen, den Maßnahmen zur Verwaltung von Exportlizenzen für Waren, den Maßnahmen zur Verwaltung von Ein- und Ausfuhr ozonschichtabbauender Substanzen sowie anderen relevanten Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Regelungen erstellt. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Das Verzeichnis listet 43 Warengruppen auf, die 2026 der Exportlizenzverwaltung unterliegen. Unternehmen, die Waren aus diesem Verzeichnis exportieren, müssen bei MOFCOM oder den von MOFCOM beauftragten lokalen Handelsbehörden die Exportlizenz der Volksrepublik China beantragen und die Zollabfertigungs- und Freigabeformalitäten mit der Exportlizenz abschließen.
China Inventory of Goods Subject to Export License Administration (2026) ist verfügbar
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