Am 20. April 2026 hat die Europäische Kommission formell Verordnung (EU) 2026/859 verabschiedet, die Anhang XVII zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ändert, um Beschränkungen für die Verwendung von 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) in Gegenständen festzulegen. Diese Änderung wurde am 21. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, hat allgemeine verbindliche Kraft und ist in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar.
Eintrag Nr. 83 wurde der REACH-Einschränungsliste (Anhang XVII) hinzugefügt.
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