Am 22. Mai 2026 haben das Ministerium für Handel und vier weitere Ministerien die Bekanntmachung zur Anpassung des Katalogs von Vorläuferchemikalien für die Exporte in bestimmte Länder (Regionen) veröffentlicht. Um die Verwaltung der Exporte von Vorläuferchemikalien weiter zu stärken, haben das Ministerium für Handel, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, das Ministerium für Notfallmanagement, die Zollverwaltung der Volksrepublik China und die Nationale Behörde für medizinische Produkte beschlossen, gemäß den vorläufigen Bestimmungen zur Verwaltung der Exporte von Vorläuferchemikalien in bestimmte Länder (Regionen), den Katalog durch die Hinzufügung von drei Substanzen anzupassen, einschließlich 1-tert-butyl-3-methyl-4-oxo-piperidin-1,3-dicarboxylat, in Teil I. Ab dem Datum dieser Bekanntmachung unterliegen die Exporte der in Teil I aufgeführten Chemikalien in die Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada sowie die Exporte der in Teil II aufgeführten Chemikalien in Myanmar, Laos und Afghanistan den Lizenzanforderungen gemäß den vorläufigen Bestimmungen. Für Exporte in andere Länder (Regionen) ist keine Lizenz erforderlich.
3 Stoffe wurden dem China-Katalog der Vorläuferchemikalien hinzugefügt, die von China in spezifische Länder (Regionen) exportiert werden.
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