Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/1930 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POPs) offiziell geändert wird, indem der Flammschutzstoff Dechloran Plus und seine Isomere in Teil A von Anhang I aufgenommen werden. Bislang wurde die EU-POP-Kontrollliste auf 34 Einträge erweitert.
6 Stoffe wurden in die EU-Liste der POPs-pflichtigen Stoffe aufgenommen.
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