Die beruflichen Expositionsgrenzwerte Italiens werden gemeinsam vom italienischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und dem Gesundheitsministerium erlassen. Das Gesetzesdekret Nr. 135/2024, erlassen am 4. September 2024 und in Kraft getreten am 26. September 2024, ersetzt die ursprünglichen Anhänge XXXVIII und XLIII. Diese Norm deckt die beruflichen Expositionsgrenzwerte für chemische Stoffe ab und legt einen zulässigen 8-Stunden-Zeitdurchschnitt (TWA) sowie Spitzenwerte fest. Das System der Expositionsgrenzwerte wurde um mehrere neue Hautresorptionshinweise ergänzt, darunter Hautmarkierungen für Stoffe wie Acrylsäure und Bisphenol A. Diese Norm gilt für alle Arbeitsplätze mit chemischen Risiken. Arbeitgeber müssen Risikobewertungen aktualisieren, betroffenen Arbeitnehmern regelmäßige Schulungen anbieten, Expositionsregister und Gesundheitsakten mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, sicherstellen, dass die Exposition die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreitet, und eine regelmäßige Überwachung durchführen.
Italienische Arbeitsplatzgrenzwerte
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