Polnische Liste der maximal zulässigen Konzentrationen von chemischen und staubgefährlichen Stoffen für die Gesundheit am Arbeitsplatz wird vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik gemäß der Verordnung über maximal zulässige Konzentrationen und Intensitäten schädlicher Faktoren am Arbeitsplatz (Dz.U. 2018, Pos. 1286) festgelegt. Diese Liste definiert die Arbeitsplatzgrenzwerte für chemische und staubförmige Stoffe, wobei der 8-Stunden-Zeitmittelwert (TWA) der maximal zulässigen Konzentration (NDS), der Kurzzeitgrenzwert (NDSCh) und der Spitzengrenzwert (NDSP) angegeben werden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Exposition am Arbeitsplatz unter diesen gesetzlichen NDS-Grenzwerten bleibt, und müssen regelmäßige Umgebungsüberwachungen am Arbeitsplatz durchführen.
Polen: Liste der maximal zulässigen Konzentrationen von chemischen und staubförmigen gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen
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