Die österreichische Stoffliste (MAK und TRK) wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß der Grenzwerteverordnung erstellt. Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) dient als gesundheitsbasierter Grenzwert; seine Einhaltung verhindert in der Regel gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) hingegen gilt für Gefahrstoffe, für die kein gesundheitsbasierter Grenzwert festgelegt werden kann. Er wird ausschließlich auf Basis der technischen Machbarkeit festgesetzt und schließt gesundheitliche Risiken nicht vollständig aus. Diese rechtsverbindliche Liste umfasst 8-Stunden-Mittelwerte (TWA) und kurzzeitige Spitzenkonzentrationen für Gase, Dämpfe und Stäube. Bei Nichteinhaltung sind Strafen vorgesehen.
Österreichische Liste der Stoffe (MAK und TRK)
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