Die Liste der verbindlichen Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte für Slowenien ist verfügbar.

Aktualisierungsdatum:03. August 2026

Die slowenische Liste der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte stammt aus Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Risiken am Arbeitsplatz, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Slowenien (Uradni list RS), Nr. 29/2024. Dieser Anhang setzt die EU-Richtlinien zu Arbeitsplatzgrenzwerten in einen innerstaatlich rechtsverbindlichen Umsetzungszeitplan um und legt ausdrücklich die zulässigen Konzentrationen als 8-Stunden-Zeitmittelwert (TWA) sowie die zulässigen Kurzzeitbelastungen für 15 Minuten (STEL) für verschiedene chemische Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz fest. Arbeitgeber müssen die in diesem Verzeichnis aufgeführten Grenzwerte bei der Beurteilung von Berufsgefährdungsrisiken, bei der Festlegung technischer Schutzmaßnahmen und bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung anwenden.

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