Die Liste der verbindlichen biologischen Grenzwerte Sloweniens ist in Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Risiken am Arbeitsplatz festgelegt, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Slowenien (Uradni list RS), Nr. 29/2024. Sie legt verbindliche biologische Grenzwerte / BAT-Werte für Stoffe fest, die über Inhalation, dermale Penetration oder orale Aufnahme aufgenommen werden können und sich durch den Stoffwechsel im Körper anreichern – wie Blei und seine anorganischen Verbindungen, Cadmium, Quecksilber, Benzol, Kohlenmonoxid und bestimmte Lösungsmittelmetaboliten. Die Liste legt obere zulässige Grenzwerte für Metaboliten oder Ausgangsstoffe in biologischen Matrices (Vollblut, Plasma, Urin usw.) fest, die in der Regel in Verbindung mit luftgetragenen BOELV als gesetzliche Schwelle zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle der Exposition am Arbeitsplatz verwendet werden und zur Bestimmung, ob eine medizinische Überwachung oder eine Umsetzung am Arbeitsplatz erforderlich ist.
Sloweniens Liste der verbindlichen biologischen Grenzwerte ist verfügbar
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