Die tschechische Liste der kontrollierten psychoaktiven Substanzen (Seznam zařazených psychoaktivních látek, oder ZPL) wird durch die Regierungsverordnung Nr. 11/2025 Sb. definiert, die am 17. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Sie erfasst insbesondere neue psychoaktive Substanzen (NPS), die noch nicht in den internationalen Drogenkontrollkonventionen gelistet sind, aber nach Einschätzung von Experten ernsthafte Gesundheitsrisiken oder erhebliche gesellschaftliche Schäden darstellen. Die Liste umfasst derzeit rund 150 Substanzen, darunter HHC-Derivate (z. B. HHCP, HHCH), THC-Derivate (z. B. THCP, THCH), synthetische Cannabinoide, Benzodiazepine und Cathinone sowie deren Salze und Isomere. Kommerzielle Transaktionen mit diesen Substanzen sind grundsätzlich verboten; wissenschaftliche Forschung ist nur mit einer vom Gesundheitsministerium erteilten Sondergenehmigung zulässig.
Die Liste der kontrollierten psychoaktiven Substanzen der Tschechischen Republik ist verfügbar.
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