EU REACH Authorisation List (Annex XIV)
Liste der in Anhang XIV der REACH-Verordnung enthaltenen Stoffe („Zulassungsliste“). Unternehmen, die einen in der Zulassungsliste aufgeführten Stoff nach dem Auslaufdatum weiterhin verwenden möchten, müssen einen Zulassungsantrag vorbereiten und diesen vor dem spätesten Antragsdatum einreichen.
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