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EU REACH Zulassungsliste (Anhang XIV)

Liste der in Anhang XIV der REACH-Verordnung enthaltenen Stoffe („Zulassungsliste“). Unternehmen, die einen in der Zulassungsliste aufgeführten Stoff nach dem Auslaufdatum weiterhin verwenden möchten, müssen einen Zulassungsantrag vorbereiten und diesen vor dem spätesten Antragsdatum einreichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte anchemicals@cirs-group.com