GB Pflichtklassifizierungs- und Kennzeichnungsliste (GB MCL)
GB Mandatory Classification and Labelling List (GB MCL)
Nach dem Brexit entwickelte das Vereinigte Königreich seine eigene Chemikalien-Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) basierend auf der EU-CLP-Verordnung. Zusätzlich richtete das Vereinigte Königreich das Chemikalien-Mandatory-Klassifizierungs- und Kennzeichnungsinventar (GB MCL) ein. Dieses Inventar gilt in Großbritannien und behält die harmonisierten Klassifizierungs- und Kennzeichnungsstandards (CLH) bei, die von der EU vor dem 31. Dezember 2020 aktualisiert wurden. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Chemikalien oder Gemische, die auf dem GB-Markt in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der GB-CLP-Verordnung erfüllen. Wenn eine neue Substanz auf den Markt gebracht wird und nicht die Ausnahmekriterien erfüllt, sind die entsprechenden GB-Hersteller, Importeure und Lieferanten aus Nordirland, die neue Substanzen in GB in Verkehr bringen, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Health and Safety Executive (HSE) zu melden.
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