CAS-Nummer
Englischer Substanzname
EG-Nr.
Index Nr.
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Keine Daten
GB Pflichtklassifizierungs- und Kennzeichnungsliste (GB MCL)

Nach dem Brexit entwickelte das Vereinigte Königreich seine eigene Chemikalien-Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) basierend auf der EU-CLP-Verordnung. Zusätzlich richtete das Vereinigte Königreich das Chemikalien-Mandatory-Klassifizierungs- und Kennzeichnungsinventar (GB MCL) ein. Dieses Inventar gilt in Großbritannien und behält die harmonisierten Klassifizierungs- und Kennzeichnungsstandards (CLH) bei, die von der EU vor dem 31. Dezember 2020 aktualisiert wurden. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Chemikalien oder Gemische, die auf dem GB-Markt in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der GB-CLP-Verordnung erfüllen. Wenn eine neue Substanz auf den Markt gebracht wird und nicht die Ausnahmekriterien erfüllt, sind die entsprechenden GB-Hersteller, Importeure und Lieferanten aus Nordirland, die neue Substanzen in GB in Verkehr bringen, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Health and Safety Executive (HSE) zu melden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte anchemicals@cirs-group.com