CAS-Nummer
Englischer Substanzname
EG-Nr.
Intrinsische Eigenschaften, die dem Verbot zugrunde liegen
Details
Keine Daten
Schweizer Liste der eingeschränkten Stoffe (ORRChem)

Die „Schweizer Liste der beschränkten Stoffe“ stammt aus Artikel 5 von Anhang 1.17 der „Schweizer Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ORRChem)“, die 2005 in Kraft trat. ORRChem kombiniert im Wesentlichen die EU-RoHS, die REACH-Anlage XVII Liste der beschränkten Stoffe und die REACH-Anlage XIV Liste der Zulassungen. Die „Schweizer Liste der beschränkten Stoffe“ schreibt ein Verbot für das Inverkehrbringen oder die Verwendung der gelisteten Stoffe oder Zubereitungen, die diese Stoffe enthalten, zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken vor, außer für bestimmte Ausnahmen. Beispielsweise sind Verwendungen in Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten von diesem Verbot ausgenommen. Detaillierte Bedingungen für diese Ausnahmen sind in Artikel 2 von Anhang 1.17 zu finden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte anchemicals@cirs-group.com