UK REACH Zulassungsliste (Anhang 14)

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UK REACH Authorisation List (Annex 14)
Anhang 14 der UK REACH-Verordnung ist eine Kopie von Anhang XIV der EU REACH-Verordnung, wie sie am Ende der Übergangszeit bestand, und die bestehende EU-Liste der zugelassenen Stoffe (Anhang XIV) wurde unter UK REACH beibehalten. Die Zulassungsbestimmungen in UK REACH sollen die schrittweise Ersetzung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) durch Stoffe oder Technologien mit geringerem Risiko fördern. Gemäß Artikel 58(3) der Verordnung muss die britische Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE) vorrangige Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste empfehlen, die in die Zulassungsliste (Anhang 14) aufgenommen werden sollen. Stoffe, die in die Zulassungsliste aufgenommen sind, benötigen nach dem Auslaufdatum für bestimmte Verwendungen eine Zulassung oder müssen für den Verkauf auf dem britischen Markt zugelassen sein, sofern für diese Verwendung nicht bereits eine Ausnahme erteilt wurde.
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