Japan-Positivliste für Lebensmittelkontaktmaterialien-Zusatzstoffe

Gegenstände:1645
Letztes Update:20. June 2025
CAS-Nummer
Englischer Substanzname
Ursprünglicher Name der Substanz
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Details
Keine Daten
Japan-Positivliste für Lebensmittelkontaktmaterialien-Zusatzstoffe
Einführung von GCIS
Japan verwaltet Lebensmittelkontaktmaterialien mittels eines „Positivlisten“-Systems, das alle anerkannten und für den Einsatz in Lebensmittelkontaktanwendungen zugelassenen Chemikalien auflistet. Die Positivliste gilt für synthetische Harze und erstreckt sich nicht auf Materialien außerhalb synthetischer Harze. Sie richtet sich auf Substanzen, die aus Utensilien, Behältern und Verpackungen in Lebensmittel freigesetzt werden, Substanzen, die auf die Oberflächen dieser Gegenstände zur antistatischen oder Anti-Beschlag-Zwecken aufgetragen werden, Substanzen, die durch chemische Veränderungen der Rohstoffe entstehen, sowie Substanzen wie Katalysatoren und Additive, die Polymerisationsreaktionen unterstützen, aber voraussichtlich nicht im Endprodukt verbleiben. In der japanischen Positivliste für Lebensmittelkontaktmaterialien – Additive werden Additive definiert als organische niedermolekulare Substanzen mit einem Molekulargewicht unter 1000, die dazu bestimmt sind, die physikalischen oder chemischen Eigenschaften des Basismaterials zu verändern und im Endprodukt ohne chemische Reaktion zu verbleiben. Dies schließt Substanzen mit spezifischen funktionellen Gruppen ein, die bestimmte Effekte auf das Basismaterial zeigen und ein Molekulargewicht über 1000 besitzen. Substanzen mit einem Molekulargewicht über 1000, die bei Raumtemperatur und -druck flüssig sind, oder solche mit spezifischen funktionellen Gruppen, die eine charakteristische Rolle im Basismaterial spielen, sind ebenfalls als Additive gelistet. Die japanische Positivliste für Lebensmittelkontaktmaterialien – Additive erlaubt Additive mit den Nummern 1 bis 827. Die Liste spezifiziert die Seriennummer, den Substanznamen, erlaubte Mengen in fünf verschiedenen Materialkategorien sowie besondere Bestimmungen für jedes zugelassene Additiv.
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