Schweiz - Liste der für die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zulässigen Stoffe und zugehörige Anforderungen (Anhang 2)
Switzerland-List of Substances Permitted for the Manufacture of Materials and Objects in Plastic and Related Requirements (Anhang 2)
Die Schweizer Liste der für die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zulässigen Stoffe und verwandte Anforderungen (Anhang 2) ist Teil des regulatorischen Rahmens des Schweizerischen Lebensmittelsicherheits- und Veterinäramts (BLV). Diese Liste soll klar festlegen, welche chemischen Stoffe bei der Herstellung von Kunststoffverbrauchsgütern verwendet werden dürfen. Sie enthält alle für die Herstellung von Kunststoffverbrauchsgütern zugelassenen Chemikalien, einschließlich verschiedener Monomere, Additive und Hilfsstoffe, die während der Produktion eingesetzt werden, um die Leistung, Haltbarkeit und das Erscheinungsbild der Produkte zu verbessern. Die aufgeführten Stoffe sind für die Verwendung bei der Herstellung von lebensmittelkontaktierenden Kunststoffmaterialien und -gegenständen in der Schweiz zugelassen, müssen jedoch auch entsprechende Anforderungen erfüllen, um Sicherheit und Einhaltung der Gesundheitsstandards zu gewährleisten. Dieser regulatorische Ansatz trägt dazu bei, sicherzustellen, dass alle für den Lebensmittelkontakt bestimmten Kunststoffprodukte für die Verbraucher sicher sind und entspricht dem Engagement der Schweiz, hohe Standards in der Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten.
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