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China-Katalog der dualen Verwendungsgegenstände und Technologien, die der Exportlizenzverwaltung unterliegen (2025)

Gemäß dem „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“ und den „Maßnahmen zur Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Dual-Use-Güter und -Technologien“ (Verordnung Nr. 29 von 2005) des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion sowie den „Einfuhr- und Ausfuhrtarifbestimmungen der Volksrepublik China“ von 2024 haben das Handelsministerium und die Generalzolldirektion den „Katalog der Dual-Use-Güter und -Technologien, die der Import- und Exportlizenzverwaltung unterliegen“ bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 offiziell in Kraft und ist unterteilt in den „Katalog für die Verwaltung von Einfuhrlizenzen für Dual-Use-Güter und -Technologien“ und den „Katalog für die Verwaltung von Ausfuhrlizenzen für Dual-Use-Güter und -Technologien“.
Die im Katalog aufgeführten Güter und Technologien beziehen sich auf diejenigen, die unter das „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“, das „Verschlüsselungsgesetz der Volksrepublik China“ und andere einschlägige Gesetze, Verwaltungsverordnungen und Vorschriften fallen. Sollten die im Katalog aufgeführten Güter, Technologien sowie deren Produktnamen und Beschreibungen nicht mit den einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsverordnungen und Vorschriften übereinstimmen, haben die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze, Verwaltungsverordnungen und Vorschriften Vorrang. Die Einfuhr und Ausfuhr der in diesem Katalog aufgeführten Güter und Technologien, unabhängig davon, ob deren Zollwarennummern im Katalog angegeben sind, müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Dual-Use-Güter und -Technologien abgewickelt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte anchemicals@cirs-group.com