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China Inventar der Waren, die der Exportlizenzverwaltung unterliegen (2026)

Die "Liste der Waren, die der Exportlizenzverwaltung unterliegen (2026)" wurde vom Ministerium für Handel und der Generalverwaltung der Zollbehörden gemäß Gesetzen, Verwaltungsverordnungen und Vorschriften wie dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, den Vorschriften zur Verwaltung des Ein- und Ausfuhrs von Waren der Volksrepublik China, den Vorschriften zur Verwaltung ozonabbauender Substanzen, den Maßnahmen zur Verwaltung von Exportlizenzen für Waren sowie den Maßnahmen zur Verwaltung des Ein- und Ausfuhrs ozonabbauender Substanzen erarbeitet. Sie wurde am 30. Dezember 2025 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Liste enthält insgesamt 43 Warentypen, die im Jahr 2026 der Exportlizenzverwaltung unterliegen. Unternehmen, die Waren aus der Liste exportieren, müssen beim Ministerium für Handel oder den vom Ministerium für Handel beauftragten lokalen Handelsbehörden die Exportlizenz der Volksrepublik China beantragen und die Exportlizenz zur Abwicklung der Zollformalitäten bei den Zollbehörden verwenden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte anchemicals@cirs-group.com
