EU-Liste zur Schutz von Arbeitnehmern vor Risiken durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder Reprotoxischen Stoffen am Arbeitsplatz

Die EU-Liste zum Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken durch Exposition gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz (2004/37/EG) legt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verbindliche Expositionsgrenzwerte für bestimmte Hochrisikostoffe fest. Diese Liste konzentriert sich hauptsächlich auf Stoffe mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen (CMR) Eigenschaften. Die ECHA überprüft und aktualisiert regelmäßig Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsdaten für diese Stoffe durch ihre wissenschaftlichen Ausschüsse und gibt rechtsverbindliche Grenzwertgutachten heraus. Unternehmen, die diese Stoffe herstellen oder importieren, müssen die Verpflichtungen zur Expositionsbewertung und -kontrolle strikt einhalten und ein umfassendes Risikomanagement vom Molekül bis zur Fabrik umsetzen.
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