Anders als chemische Inventare in anderen Ländern enthält das NZIoC alle gefährlichen chemischen Stoffe, die nach dem 30. Juni 2006 in Neuseeland hergestellt oder importiert wurden. Alle im NZIoC aufgeführten Stoffe können bei der Formulierung von Gruppenstandardprodukten verwendet werden.
Sofern in den Vorschriften nicht anders angegeben, beziehen sich gefährliche Chemikalien auf:
(a) Stoffe mit einer oder mehreren der folgenden intrinsischen Eigenschaften:
(i) Explosivität;
(ii) Entzündbarkeit;
(iii) Oxidationsfähigkeit;
(iv) Korrosivität;
(v) Toxizität (einschließlich chronischer Toxizität);
(vi) Ökotoxizität, mit oder ohne Bioakkumulation; oder
(b) Stoffe, die bei Kontakt mit Luft oder Wasser (außer in Situationen, in denen Temperatur/Druck künstlich erhöht oder verringert wurden) Stoffe mit einer oder mehreren der in Absatz (a) genannten Gefahrstoffeigenschaften erzeugen
Für alle gefährlichen Bestandteile in neu formulierten Produkten, die von den Gruppenstandards genehmigt wurden und nicht im NZIoC aufgeführt sind, muss das Formular HSC14 bei der EPA eingereicht werden, um die gefährlichen Bestandteile in das NZIoC aufzunehmen. Die Bearbeitungszeit beträgt 40 Arbeitstage nach Einreichung der Anträge.
Für nicht gefährliche Stoffe bestehen keine verpflichtenden Meldepflichten.
Vorschriften und Standards
► Gesetz über gefährliche Stoffe und neue Organismen 1996
► Gesetz über gefährliche Stoffe und neue Organismen 2021 (überarbeitet)
Regulierungsbehörden
► Das Ministerium für Umwelt Neuseelands
Wie erhält man die Liste?
- Klicken Sie hier, um das aktuellste Inventar zu durchsuchen
- Durchsuchen Sie die Webseite:
https://www.epa.govt.nz/database-search/new-zealand-inventory-of-chemicals-nzioc/ - Kontaktieren Sie die CIRS Group, um die neueste Version (im Excel-Format) zu erwerben
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.