Die neuseeländische Umweltbehörde (EPA) hat ab dem 13. September 2024 Notfallbeschränkungen für Herbizide mit Dimethyl-Tetrachloroterephthalat (DCPA), auch bekannt als Dacthal, verhängt. Dies folgt einem kürzlichen Verbot durch die US-EPA aufgrund von Bedenken hinsichtlich der potenziellen Risiken von DCPA für die fetale Entwicklung.
Die wichtigsten Beschränkungen umfassen:
- Anwendungseinschränkungen: DCPA-Herbizide sind nun nur noch bei Zwiebeln, Knoblauch und Lauch erlaubt, mit einer Anwendung pro Jahr vor dem Auflaufen der Kultur.
- Sicherheitsprotokolle: Schwangere Personen dürfen diese Herbizide weder mischen, laden noch anwenden und dürfen behandelte Felder fünf Tage nach der Anwendung nicht betreten. Behandlungsstellen müssen Schilder mit Angaben zu den Risiken der Chemikalie und sicheren Eintrittszeiten anbringen.
- Gemeinschaftsschutz: Die Verwendung von DCPA-Herbiziden ist innerhalb von 30 Metern zu öffentlichen Bereichen verboten, mit einer maximalen Anwendungsmenge von 10,5 Kilogramm pro Hektar. Anwendungen müssen unter kontrollierten Windbedingungen mit Niedrig-Abdrift-Technologie erfolgen.
Forschungen verbinden DCPA mit Störungen der fetalen Entwicklung, die möglicherweise zu niedrigem Geburtsgewicht und langfristigen neurologischen Auswirkungen führen. Um diese Risiken zu mindern, hat die neuseeländische EPA diese strengen Maßnahmen erlassen. Trotz begrenzter Verwendung in Neuseeland, hauptsächlich zur Vorauflauf-Unkrautbekämpfung bei bestimmten Kulturen, stellt die EPA sicher, dass DCPA vor der Ernte abgebaut wird, um Risiken durch den Verzehr von Gemüse zu reduzieren.
Derzeit in Neuseeland registrierte Produkte mit DCPA umfassen Dacthal, Deramot Xtra und Chlor-Back 75WG. Die EPA plant fortlaufende Forschungen und politische Anpassungen basierend auf neuen Erkenntnissen.
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