Am 10. November 2025 hat Singapur die Welthandelsorganisation (WTO) über die Verordnung zum Umweltschutz- und Managementgesetz (Änderung des zweiten Anhangs) (Nr. 5) 2025 sowie die Änderungsverordnung zum Umweltschutz- und Managementgesetz (Gefährliche Stoffe) (Nr. 3) 2025 informiert. Der Vorschlag zielt darauf ab, Chlorpyrifos, Paraquat und deren Salze umfassend, unabhängig von Konzentration oder Formulierung—in den Anhängen des Umweltschutz- und Managementgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen als streng kontrollierte gefährliche Stoffe aufzulisten.
Liste der Produkte:
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Chemischer Name Identität |
CAS Nr. |
HS-Code |
HS-Beschreibung |
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Chlorpyrifos |
2921-88-22 |
29333990 |
Andere Verbindungen mit einem ungesättigten Pyridin- Ring |
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38089130 |
Insektizide, die nicht in Unterposition Hinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern angegeben sind |
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38089191 |
Andere Insektizide mit nicht spezifizierter Desodorierungsfunktion gemäß Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 |
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38089199 |
Andere Insektizide ohne Desodorierungsfunktion gemäß Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 |
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38089990 |
Rodentizide & ähnliche Produkte, die nicht in Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 angegeben sind |
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38089311 |
Herbizide, die nicht in Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern angegeben sind |
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38089319 |
Herbizide, die nicht in Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38, nicht in Aerosolbehältern angegeben sind |
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Paraquat; seine Salze |
4685-14-7 1910-42-5 27041-84-5 2074-59-2 |
29333930 |
Paraquat-Salze |
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38089311 |
Herbizide, die nicht in Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38 in Aerosolbehältern angegeben sind |
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39089319 |
Herbizide, die nicht in Unterpositionshinweis 1 oder 2 von Kapitel 38, nicht in Aerosolbehältern angegeben sind |
Der Vorschlag wurde erstmals am 28. April 2025 von der Nationalen Umweltschutzbehörde Singapurs dem WTO-Ausschuss für technische Handelshemmnisse mitgeteilt. Während der 60-tägigen Kommentierungsfrist wurden keine Einwände erhoben. Die endgültigen Vorschriften wurden am 12. August 2025 offiziell verabschiedet, am 27. August 2025 verkündet, und das ursprünglich für Oktober 2025 geplante Inkrafttreten wurde auf den 27. Februar 2026 verschoben.
Nach Inkrafttreten der Vorschriften müssen Importeure, Hersteller und Händler dieser Chemikalien und der sie enthaltenden Produkte eine Genehmigung oder Lizenz für gefährliche Stoffe beantragen, um Tätigkeiten wie Import, Export, Verkauf, Lagerung, Verwendung und Transport dieser Stoffe auszuüben.
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