Am 21. Januar 2026 haben das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) gemeinsam die ministerielle Verordnung zur Benennung chemischer Stoffe auf Grundlage der Durchführungsverordnung des Chemikalienkontrollgesetzes (Entwurf) veröffentlicht, wodurch Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und verwandte Stoffe formell unter strenge behördliche Kontrolle gestellt werden. Der Entwurf ist ab sofort öffentlich zur Stellungnahme freigegeben, die Frist endet am 19. Februar 2026.
Hintergrund
Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe im Juni 2023 beschlossen die Mitgliedstaaten einstimmig, PFHxS und verwandte Stoffe als Kandidaten für die Eliminierung aufzulisten.
Als Reaktion auf diesen internationalen Konsens führten der Pharmazeutische Angelegenheiten- und Lebensmittelsanitätsrat des MHLW, der Chemikalienrat des METI und der Zentrale Umweltbeirat des MOE gemeinsame Beratungen durch und stimmten der Notwendigkeit zu, diese Stoffe neu als Klasse I spezifizierte chemische Stoffe gemäß dem Chemikalienkontrollgesetz (CSCL) zu benennen.
Die japanische Regierung hatte zuvor am 17. Dezember 2025 die Durchführungsverordnung des CSCL überarbeitet und PFHxS-verwandte Stoffe in die Liste der Klasse I spezifizierten chemischen Stoffe aufgenommen. Diese neu entworfene ministerielle Verordnung zielt darauf ab, diese Änderung konkret umzusetzen, indem der Anwendungsbereich der regulierten Stoffe spezifiziert wird.
Klasse I spezifizierte chemische Stoffe sind solche, die in der Umwelt persistent, hoch bioakkumulierbar sind und langfristige toxische Risiken für Menschen oder höhere Räuber darstellen. Nach offizieller Benennung sind Herstellung, Import und Verwendung grundsätzlich verboten. Der Import von Produkten, die solche Stoffe enthalten, wird ebenfalls durch Regierungsverordnung untersagt.
Hauptinhalt des Entwurfs
Laut Entwurf beziehen sich PFHxS-verwandte Stoffe auf perfluoro(hexan-1-sulfonsäure)-verwandte Verbindungen (insbesondere Verbindungen, die eine (Perfluoralkyl)sulfonylgruppe mit sechs Kohlenstoffatomen oder eine [(Perfluoralkyl)sulfinyl]oxygruppe mit sechs Kohlenstoffatomen enthalten, welche sich durch natürliche Prozesse chemisch in Perfluoro(hexan-1-sulfonsäure) oder perfluoro(alkansulfonsäure) mit verzweigten Strukturen und sechs Kohlenstoffatomen umwandeln können). Die spezifischen chemischen Stoffe werden durch Verordnungen von MHLW, METI und MOE definiert. Wie im Anhang des Entwurfs aufgeführt, sind insgesamt 117 chemische Stoffe als PFHxS-verwandte Stoffe enthalten.
Erwarteter Zeitplan
Veröffentlichung der Verordnung: Um April 2026
Wirksamkeitsdatum: 17. Juni 2026
Dieser Gesetzgebungsschritt stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein für Japan im Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs), insbesondere PFAS, dar und zeigt das Engagement, die potenziellen Schäden dieser Chemikalien für Umwelt und menschliche Gesundheit zu verringern. Betroffene Unternehmen müssen die regulatorischen Entwicklungen genau verfolgen und ihre Produktion sowie Lieferketten proaktiv bewerten und anpassen.


