4. Positivlisten-System für Lebensmittelkontaktmaterialien
Nach dem Lebensmittelhygienegesetz hat das MHLW ein Positivlisten-(PL)-System formuliert, das die Verwendung von Stoffen erlaubt, die einer Sicherheitsbewertung unterzogen wurden, in Lebensmittelutensilien, Behältern und Verpackungen. Am 30. April 2020 kündigte das MHLW die erste Positivliste (PL) für synthetische Harzmaterialien an, die am 1. Juni 2020 in Kraft trat. Stoffe, die vor dem Inkrafttreten in Japan verkauft wurden, unterlagen den bestehenden Stoffen, während Stoffe, die nach dem Inkrafttreten verkauft wurden, den neuen Stoffen unterlagen. Bestehende Stoffe hatten eine Übergangsfrist von 5 Jahren (endet am 31. Mai 2025), innerhalb derer sie in die Positivliste aufgenommen werden sollten. Neue Stoffe hatten keine Übergangsfrist und sollten vor der Herstellung oder Einfuhr in die Positivliste aufgenommen werden. Das MHLW überprüft die zur Aufnahme in die Liste beantragten Stoffe und aktualisiert die Positivliste.
Am 6. März 2023 veröffentlichte Japan den neuesten Entwurf der Positivliste und forderte öffentliche Kommentare an. Die Positivliste des neuen Entwurfs besteht aus Tabelle 1 und Tabelle 2.
Tabelle 1: 98 % der Monomere im Polymer sollten in Tabelle 1 aufgeführt sein
Tabelle 2: Liste der Polymeradditive. Additive, die in Polymeren verwendet werden, sollten in Tabelle 2 aufgeführt sein
Unternehmen können das folgende Flussdiagramm prüfen, um sicherzustellen, ob die von ihnen verwendeten Stoffe konform sind:

Wenn ein Stoff den bestehenden Stoffen unterliegt, das heißt, die Stoffe wurden vor dem 1. Juni 2020 in Japan verwendet, aber nicht in der Positivliste aufgeführt sind, muss das Unternehmen während der öffentlichen Konsultationsphase einen Antrag stellen, um die Stoffe in die Liste aufzunehmen. Der Ablauf ist wie folgt:

Antragsunterlagen für bestehende Stoffe |
1. Antragsformular |
2. Nachweis, dass der Stoff vor dem 1. Juni 2020 verwendet wurde |
Wenn ein Stoff neuen Stoffen oder neuen Verwendungen von Stoffen unterliegt, das heißt, der Stoff wird nach dem 1. Juni 2020 in Japan verwendet oder der Stoff wurde vor dem 1. Juni 2020 verwendet, aber eine neue Verwendung hinzugefügt, muss vor der Herstellung/Einfuhr ein Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Nach Bestehen der Sicherheitsbewertung wird eine Mitteilung zur Aufnahme des Stoffes in die Positivliste erteilt. Der Ablauf ist wie folgt:

Für neue Stoffe/ Stoffe für neue Verwendungen erforderliche Antragsunterlagen |
I. Qualitative und quantitative Informationen der Stoffe |
a. Stoffinformationen |
b. Anwendung und Bedingungen des Stoffes |
c. Anwendungsbereich und Mengenbeschränkungen des Stoffes |
d. Inländische und internationale Anwendung |
e. Internationale Bewertung |
f. Andere Informationen |
II. Migrationsinformationen |
a. Daten von Migrationsversuchen |
b. Kumulative diätetische Konzentration |
III. Sicherheits-Toxikologische Informationen
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a. Genotoxizität |
b. Subchronische Toxizität
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c. Reproduktionstoxizität
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d. Entwicklungstoxizität
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e. Chronische Toxizität
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f. Karzinogenität
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g. ADME
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h. Andere (Neurotoxizität, Immuntoxizität, endokrine Aktivität, Bioakkumulation)
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