Japan veröffentlicht Zeitplan für Meldungen neuer chemischer Stoffe in kleinen Mengen für 2026

12. November 2025
Neue Chemikalien
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 17. Oktober 2025 haben das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) gemeinsam den Meldeterminplan für die Herstellung und den Import neuer chemischer Stoffe in kleinen Mengen für das Geschäftsjahr 2026 bekannt gegeben. Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL) müssen Unternehmen während der festgelegten Annahmezeiträume Bestätigungsanträge für die Herstellung oder den Import dieser Stoffe einreichen. Die Anträge können auf drei Wegen eingereicht werden: elektronische Antragstellung über e-Gov, per Post eingesandte CD-ROM oder schriftliche Dokumente, die an METI gesendet werden.

Der Meldungsprozess 2026 wird in sieben Chargen durchgeführt. Der Zeitplan für die ersten drei Chargen wurde wie folgt bestätigt:

 

Antragsart

Annahmezeitraum der Antragsunterlagen

Erwartetes Datum für Bestätigungs-/Nichtbestätigungsbescheid

1. Charge

Elektronische Antragstellung

15. Januar - 28. Januar 2026 (Frühzeitige Einreichung bis 22. Januar wird empfohlen)

 

27. März 2026

CD-ROM

15. Januar - 22. Januar 2026

Papierantrag

2. Charge

Elektronische Antragstellung

1. April - 14. April 2026

27. Mai 2026

CD-ROM

1. April - 10. April 2026

Papierantrag

Systemaussetzung: Juni - Juli 2026 (geplant)

3. Charge

Elektronische Antragstellung

Nicht angenommen

 

Um August 2026

CD-ROM

1. Juni - 30. Juni 2026

Papierantrag

Nicht angenommen

4. Charge

Noch festzulegen

August 2026

Um September 2026

5. Charge

Noch festzulegen

Um September 2026

Um Oktober 2026

6. Charge

Noch festzulegen

Um Oktober 2026

Um November-Dezember 2026

7. Charge

Noch festzulegen

Um Mitte November 2026

Um Januar 2027

Der Zeitplan für August 2026 und darüber hinaus (4. Charge und später) steht noch nicht fest und wird offiziell im Juni 2026 bekannt gegeben.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Herstellung oder den Import neuer chemischer Stoffe erst nach Erhalt der Bestätigungsmitteilung aufnehmen. Für Anträge, die in der 1. Charge eingereicht wurden, sollte die Herstellung oder der Import jedoch am oder nach dem 1. April 2026 beginnen.

Darüber hinaus ist geplant, die Bekanntmachung zum Zeitplan für Herstellungs- und Importanträge für neue chemische Stoffe in kleinen Mengen für das Geschäftsjahr 2027 im Oktober 2026 zu veröffentlichen.

 

Weitere Informationen

METI

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in