Am 17. Oktober 2025 haben das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) sowie das Umweltministerium (MOE) gemeinsam den Meldeterminplan für die Herstellung und den Import neuer chemischer Stoffe in kleinen Mengen für das Geschäftsjahr 2026 bekannt gegeben. Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (CSCL) müssen Unternehmen während der festgelegten Annahmezeiträume Bestätigungsanträge für die Herstellung oder den Import dieser Stoffe einreichen. Die Anträge können auf drei Wegen eingereicht werden: elektronische Antragstellung über e-Gov, per Post eingesandte CD-ROM oder schriftliche Dokumente, die an METI gesendet werden.
Der Meldungsprozess 2026 wird in sieben Chargen durchgeführt. Der Zeitplan für die ersten drei Chargen wurde wie folgt bestätigt:
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Antragsart |
Annahmezeitraum der Antragsunterlagen |
Erwartetes Datum für Bestätigungs-/Nichtbestätigungsbescheid |
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1. Charge |
Elektronische Antragstellung |
15. Januar - 28. Januar 2026 (Frühzeitige Einreichung bis 22. Januar wird empfohlen) |
27. März 2026 |
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CD-ROM |
15. Januar - 22. Januar 2026 |
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Papierantrag |
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2. Charge |
Elektronische Antragstellung |
1. April - 14. April 2026 |
27. Mai 2026 |
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CD-ROM |
1. April - 10. April 2026 |
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Papierantrag |
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Systemaussetzung: Juni - Juli 2026 (geplant) |
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3. Charge |
Elektronische Antragstellung |
Nicht angenommen |
Um August 2026 |
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CD-ROM |
1. Juni - 30. Juni 2026 |
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Papierantrag |
Nicht angenommen |
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4. Charge |
Noch festzulegen |
August 2026 |
Um September 2026 |
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5. Charge |
Noch festzulegen |
Um September 2026 |
Um Oktober 2026 |
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6. Charge |
Noch festzulegen |
Um Oktober 2026 |
Um November-Dezember 2026 |
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7. Charge |
Noch festzulegen |
Um Mitte November 2026 |
Um Januar 2027 |
Der Zeitplan für August 2026 und darüber hinaus (4. Charge und später) steht noch nicht fest und wird offiziell im Juni 2026 bekannt gegeben.
Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Herstellung oder den Import neuer chemischer Stoffe erst nach Erhalt der Bestätigungsmitteilung aufnehmen. Für Anträge, die in der 1. Charge eingereicht wurden, sollte die Herstellung oder der Import jedoch am oder nach dem 1. April 2026 beginnen.
Darüber hinaus ist geplant, die Bekanntmachung zum Zeitplan für Herstellungs- und Importanträge für neue chemische Stoffe in kleinen Mengen für das Geschäftsjahr 2027 im Oktober 2026 zu veröffentlichen.
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