Eine Chemikalie wurde nach Ausstellung des Bewertungszertifikats in AIIC aufgenommen

15. December 2025
AIIC
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 9. Dezember 2025 wurde gemäß Abschnitt 83 des Industrial Chemicals Act 2019 eine Chemikalie vorab in das Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) aufgenommen, nachdem ein Bewertungszertifikat ausgestellt wurde.

Neue Chemikalie hinzugefügt:

CAS-Nummer

98969-19-8

Chemikalienname       

Benzoesäure, 2-Hydroxy-, 2-Methylpentylester

definierter Bewertungsumfang

  • als Import nach Australien bis zu 1 Tonne pro Jahr
  • als Import mit bis zu 100 % Konzentration zur Umformulierung in fertige Endprodukte
  • als Import in fertigen Endprodukten als Bestandteil
  • für die Endverwendung in Körperpflegeprodukten (Kosmetika) ausgenommen Lippenstifte und Mundpflegeprodukte, Wasch- und Geschirrspülprodukte, Reinigungs- und Möbelpflegeprodukte, Raumluftprodukte
  • für die Endverwendung in folgenden Konzentrationen:
  • bis zu 0,1 % in Kosmetika, wenn von Kindern unter 10 Jahren verwendet
  • bis zu 2 % in Leave-on-Kosmetika und feinen Düften, wenn nicht von Kindern unter 10 Jahren verwendet
  • weniger als 3 % in Abspülkosmetika, wenn nicht von Kindern unter 10 Jahren verwendet
  • bis zu 0,4 % in Deodorants
  • bis zu 3 % in Wasch- und Geschirrspülprodukten, Reinigungs- und Möbelpflegeprodukten sowie Raumluftprodukten

Aufnahmedatum

3. Dezember 2025

Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen strikt einhalten, um sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Durch diese Vorschriften will AICIS die Verwaltungseffizienz von Industriechemikalien verbessern und gleichzeitig gewährleisten, dass deren Verwendung keine Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellt.

 

Weitere Informationen

GOV

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in