Am 2. Dezember 2025 hat Australien gemäß Abschnitt 82 des Industrial Chemicals Act 2019 eine Industriechemikalie zum Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) hinzugefügt. Diese Ergänzung erfolgt nach Ablauf eines Fünfjahreszeitraums seit der Ausstellung seines Industriechemikalienbewertungszertifikats.
Neu hinzugefügte Chemikalie:
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Chemikalienname |
1,3-Cyclohexandimethanamin, N1,N3-bis(2-methylpropylidene)- |
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CAS-Nummer |
173904-11-5 |
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Spezifische Informationsanforderungen |
Informationspflichten gelten. Sie müssen uns innerhalb von 28 Tagen mitteilen, wenn sich die Umstände Ihrer Einfuhr oder Herstellung (Einführung) von denen in unserer Bewertung unterscheiden. |
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Listungsdatum |
28. November 2025 |
Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen die relevanten gesetzlichen Anforderungen strikt einhalten, um sicherzustellen, dass alle Vorgänge den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Durch diese Vorschriften zielt AICIS darauf ab, die Verwaltungseffizienz von Industriechemikalien zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass deren Verwendung keine Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellt.
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