9. Klasse II Spezifizierte Chemikalien
Klasse II Spezifizierte Chemikalien bezeichnen Substanzen, die ein Risiko für langfristige Toxizität für Menschen oder für Flora und Fauna in der menschlichen Lebensumgebung darstellen können und die gefunden wurden oder in naher Zukunft vernünftigerweise in beträchtlichen Mengen über ein erheblich ausgedehntes Gebiet der Umwelt vorkommen können. Gemäß CSCL müssen Hersteller/Importeure/Importeure von Produkten aus Chemikalien, die als Klasse II Spezifizierte Chemikalien eingestuft sind, mindestens einen Monat im Voraus eine Erklärung abgeben, wenn ihre Produkte mehr als 1 kg Klasse II spezifizierte Chemikalien enthalten. Die zu produzierende oder zu importierende Menge ist anzugeben und die tatsächliche Menge muss anschließend gemeldet werden.
Zusätzlich muss für jedes Geschäftsjahr ein Bericht an METI über die Herstellungs- oder Importmengen jeder Klasse II Spezifizierten Chemikalie oder Produkte, die diese Substanzen verwenden, im vorangegangenen Jahr sowie über andere von METI festgelegte Punkte eingereicht werden.
Einheiten, die mit Klasse II Spezifizierten Chemikalien arbeiten, sind verpflichtet, die von den Aufsichtsbehörden herausgegebenen technischen Richtlinien einzuhalten. Die Aufsichtsbehörden legen Informationen fest, die auf Behältern, Verpackungen oder Versanddokumenten für jede Klasse II Spezifizierte Chemikalie angezeigt werden müssen, um Umweltverschmutzung durch solche Substanzen zu verhindern. Diese Informationen werden bekannt gegeben. Betreiber von Klasse II Spezifizierten Chemikalien müssen beim Übertragen oder Bereitstellen dieser Substanzen die relevanten Vorschriften der Aufsichtsbehörden einhalten und die vorgeschriebenen Informationen anzeigen.
Inventarsuche:
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Überwachungschemikalien
Klasse I Spezifizierte Chemikalien
Klasse II Spezifizierte Chemikalie