Ab dem 1. Januar 2026 setzt die unterstützende Norm für China RoHS gemäß der Bekanntmachung Nr. 14 von 2024 der Staatlichen Marktaufsichtsbehörde offiziell ihre Änderung Nr. 1 um, Anforderungen an Konzentrationsgrenzen für bestimmte eingeschränkte Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten (GB/T 26572-2011). Die kontrollierten Stoffe wurden um vier Phthalate erweitert—DEHP, BBP, DBP und DIBP—und die Liste von 6 auf 10 Stoffe erhöht. Die entsprechenden Prüfmethoden wurden ebenfalls auf die GB/T 39560-Normenreihe aktualisiert. Dies markiert die vollständige Angleichung von China RoHS an EU RoHS und legt die Übergangsgrundlage für die kommende verpflichtende nationale Norm GB 26572-2025, die am 1. August 2027 offiziell in Kraft tritt.
China RoHS Liste der eingeschränkten Stoffe:
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Eingeschränkter Stoff |
Grenzanforderung (Massenanteil) |
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Blei (Pb) |
≤0,1% |
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Quecksilber (Hg) |
≤0,1% |
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Cadmium (Cd) |
≤0,01% |
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Sechswertiges Chrom [Cr(VI)] |
≤0,1% |
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Polybromierte Biphenyle (PBBs) |
≤0,1% |
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Polybromierte Diphenylether (PBDEs) |
≤0,1% |
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Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) |
≤0,1% |
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Benzylbutylphthalat (BBP) |
≤0,1% |
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Dibutylphthalat (DBP) |
≤0,1% |
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Diisobutylphthalat (DIBP) |
≤0,1% |
Neben der Aktualisierung der Stoffliste ist auch die Einhaltung neuer Kennzeichnungsanforderungen und Konformitätsbewertungsanforderungen verpflichtend.
- Neue Kennzeichnungsanforderungen
Die Anforderungen für die eingeschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten (SJ/T 11364-2024) traten am 1. April 2025 in Kraft und müssen spätestens zum 1. Januar 2026 synchron mit der Änderung Nr. 1 zu GB/T 26572 umgesetzt werden.
Anforderung: Die Tabelle mit den Angaben zum Gehalt gefährlicher Stoffe muss von 6 auf 10 Stoffe aktualisiert werden und den Kennzeichnungsspezifikationen der neuen Norm entsprechen.
- Übergang der Konformitätsbewertung
Anforderung: Für Produkte, die im Compliance-Management-Katalog aufgeführt sind, müssen Produkte, die die Konformitätsbewertung für die 6 Stoffe gemäß GB/T 26572-2011 abgeschlossen haben und weiterhin hergestellt oder importiert werden, bis zum 1. Januar 2027 die Umstellung auf die Konformitätsbewertung für die 10 gefährlichen Stoffe abschließen. Diese Anforderung gilt ab dem 1. Januar 2026.



