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China
Ministerialregeln
Ungültig
Herausgegeben als Verordnung Nr. 26 vom Ministerium für Umweltschutz, dem Ministerium für Handel und der Generalzolldirektion, und geändert durch Verordnung Nr. 7 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt
Verwaltungsvorschriften für den Import und Export ozonschädigender Substanzen (Änderung 2019 PKULAW-Version)
Aktualisierungsdatum: 08. August 2025
Neueste Veröffentlichungen
22. August 2019
Implementiert
01. March 2014
Abschafft
01. May 2025
Industrie
Chemisch
Region
China
Ausstellende Behörde
Ministerium für Umweltschutz, Volksrepublik China, Ministerium für Handel der Volksrepublik China, Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China
Hauptinhalt
Diese Verordnung regelt den Import und Export, die Quotenanmeldung sowie die Überwachung und Kontrolle von Substanzen, die die Ozonschicht abbauen, und gilt für Aktivitäten, die den Import und Export von in der Liste der ozonschädigenden Substanzen (ODS) aufgeführten Substanzen betreffen, die in irgendeiner Form in China kontrolliert werden. Sie umfasst auch den Transport dieser Substanzen in die oder aus der Volksrepublik China durch Spenden, Muster, Werbeartikel, Rücksendungen usw. Soweit andere Gesetze und Vorschriften abweichende Bestimmungen enthalten, gelten deren Vorschriften.
Operation
Übersetzungen
Verwaltungsvorschriften für den Import und Export ozonschädigender Substanzen (Änderung 2019 PKULAW-Version)
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