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China
Ministerialregeln
In Kraft
Verordnung des Ministeriums für Ökologie und Umwelt, des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion Nr. 38
Verwaltungsvorschriften für den Import und Export ozonschädigender Substanzen (Änderung 2025)
Aktualisierungsdatum: 08. August 2025
Neueste Veröffentlichungen
21. March 2025
Implementiert
01. May 2025
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung ersetzt die Verwaltungsvorschriften für den Import und Export ozonschädigender Substanzen (Änderung 2019) ab dem 1. Mai 2025. Die vorherige Verordnung wurde als Anordnung Nr. 26 des Ministeriums für Umweltschutz, des Ministeriums für Handel und der Generalzolldirektion erlassen und durch Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt geändert.
Industrie
Chemisch
Region
China
Ausstellende Behörde
Ministerium für Ökologie und Umwelt der Volksrepublik China, Ministerium für Handel der Volksrepublik China, Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China
Hauptinhalt
Diese Maßnahmen legen die Verwaltung des Imports und Exports von Substanzen fest, die die Ozonschicht abbauen, einschließlich der Verwaltungsverfahren, der verwaltenden Stellen, der Gesamtquoten für Importe und Exporte, Anträge und Genehmigungen für Import- und Exportquoten, Import- und Exportgenehmigungen, Anträge und Verwaltung von Import- und Exportlizenzen, Überwachung und Inspektionen usw. Sie gelten für Aktivitäten, die die in der "Liste der ozonschädigenden Substanzen, die dem Import- und Exportkontrollregime in China unterliegen" aufgeführten Substanzen betreffen.
Operation
Übersetzungen
Verwaltungsvorschriften für den Import und Export ozonschädigender Substanzen (Änderung 2025)
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