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Japan
Ministerialregeln
Ungültig
Erlassen durch Dekret Nr. 220 des 49. Jahres der Showa-Ära und geändert durch Dekret Nr. 343 des 5. Jahres der Schönen Harmonie

Japanische Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle chemischer Stoffe

Aktualisierungsdatum: 30. April 2025
Neueste Veröffentlichungen
01. December 2023
Implementiert
01. February 2024
Abschafft
01. April 2025
Industrie
Chemisch
Region
Japan
Ausstellende Behörde
Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan), Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Japan), Ministerium für Umwelt (Japan)
Hauptinhalt
Die japanische Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle chemischer Stoffe regelt verschiedene Aspekte des Umgangs mit chemischen Stoffen. Sie enthält spezifische Bestimmungen für die Herstellung oder den Import von Chemikalien, einschließlich Ausnahmen von den Meldepflichten für Klasse I spezifizierte chemische Stoffe, Klasse II spezifizierte chemische Stoffe, neue chemische Stoffe und allgemeine chemische Stoffe. Darüber hinaus legt sie besondere Prüfverfahren und Ausnahmen für prioritäre Bewertungs-Chemikalien fest. Die Verordnung verbietet den Import von Produkten, die Klasse I spezifizierte chemische Stoffe enthalten, und verlangt die Meldung der geplanten Importmengen für Produkte, die Klasse II spezifizierte chemische Stoffe enthalten. Sie regelt auch Produkte, die Technologien verwenden, die durch öffentlich zugängliche Richtlinien für Klasse II spezifizierte chemische Stoffe abgedeckt sind. Sie gilt für die Produktion, Herstellung, den Import und Export von neuen chemischen Stoffen, allgemeinen chemischen Stoffen, prioritären Bewertungs-Chemikalien und spezifizierten chemischen Stoffen in Japan.
Operation
Übersetzungen
Japanische Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle chemischer Stoffe
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