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Japan
Ministerialregeln
In Kraft
Reiwa 6 Regierungsverordnung Nr. 310 Änderung

Durchführungsbestimmungen zum Chemikalienkontrollgesetz Japans (CSCL) (Ausgabe vom 1. April 2025)

Aktualisierungsdatum: 30. April 2025
Neueste Veröffentlichungen
27. September 2024
Implementiert
01. April 2025
Abschafft
Alternative Regelungen
Dieses Dokument wurde am 1. April 2025 überarbeitet und aktualisiert die Durchführungsbestimmungen zum Chemikalienkontrollgesetz Japans (erlassen im Showa 49, Verordnung Nr. 202, überarbeitet im Reiwa 5, Verordnung Nr. 343).
Industrie
Chemisch
Region
Japan
Ausstellende Behörde
Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan), Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Japan), Ministerium für Umwelt (Japan)
Hauptinhalt
Die Durchführungsbestimmungen zum Chemikalienkontrollgesetz Japans, offiziell bekannt als die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prüfung und Regulierung der Herstellung usw. von Chemikalien, legen Vorschriften für Klasse I und Klasse II spezifizierte Chemikalien, Ausnahmen für die Herstellung oder Einfuhr neuer Chemikalien, besondere Prüfbestimmungen, Ausnahmen für allgemeine Chemikalien, Ausnahmen für prioritäre Bewertungschemikalien, Verbote der Einfuhr von Produkten, die Klasse I spezifizierte Substanzen verwenden, Anforderungen zur Deklaration geplanter Einfuhrmengen für Produkte, die Klasse II spezifizierte Substanzen verwenden, sowie Produkte mit öffentlich zugänglichen technischen Leitfäden für Klasse II spezifizierte Substanzen fest. Diese Regeln gelten für die Produktion, Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von neuen, allgemeinen, prioritären Bewertungs- und spezifizierten Chemikalien in Japan.
Operation
Übersetzungen
Durchführungsbestimmungen zum Chemikalienkontrollgesetz Japans (CSCL) (Ausgabe vom 1. April 2025)
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