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In Kraft
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Originalversion)

Aktualisierungsdatum: 07. November 2024
Neueste Veröffentlichungen
29. December 2006
Implementiert
18. January 2007
Abschafft
Neue Vorschriften
Diese Verordnung wurde geändert; die neueste Version ist die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Überarbeitung), überarbeitet am 7. Mai 2008.
Industrie
Chemisch
Region
EU
Ausstellende Behörde
Europäische Kommission
Hauptinhalt
Diese Verordnung legt die gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände fest, die innerhalb der EU dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, einschließlich relevanter Definitionen, der Einhaltung der guten Herstellungspraxis, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskontrollsysteme und Dokumentation. Sie gilt für alle Sektoren und Stufen der Herstellung, Verarbeitung und Verteilung von Materialien und Gegenständen, mit Ausnahme der Herstellung von Ausgangsstoffen.
Operation
Übersetzungen
(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Originalversion)
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