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Europa
Admin-Regeln
In Kraft
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Änderung)
Aktualisierungsdatum: 03. March 2025
Neueste Veröffentlichungen
17. April 2008
Implementiert
07. May 2008
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung hat die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 überarbeitet.
Industrie:
Chemisch
Region:
EU
Ausstellende Behörde:
Europäische Kommission
Hauptinhalt:
Diese Verordnung legt die guten Herstellungspraxen für Materialien und Gegenstände fest, die innerhalb der EU dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, einschließlich relevanter Definitionen, Einhaltung der guten Herstellungspraxis, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskontrollsysteme und Dokumentation. Sie gilt für alle Sektoren und Stufen der Herstellung, Verarbeitung und Verteilung von Materialien und Gegenständen, mit Ausnahme der Herstellung von Ausgangsstoffen.
Operation:
Übersetzungen
(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Änderung)
Kostenlos
Datei Sprache:Englisch
