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In Kraft
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Änderung)

Aktualisierungsdatum: 03. March 2025
Neueste Veröffentlichungen
17. April 2008
Implementiert
07. May 2008
Abschafft
Industrie
Chemisch
Region
EU
Ausstellende Behörde
Europäische Kommission
Hauptinhalt
Diese Verordnung legt die guten Herstellungspraxen für Materialien und Gegenstände fest, die innerhalb der EU dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, einschließlich relevanter Definitionen, Einhaltung der guten Herstellungspraxis, Qualitätssicherungssysteme, Qualitätskontrollsysteme und Dokumentation. Sie gilt für alle Sektoren und Stufen der Herstellung, Verarbeitung und Verteilung von Materialien und Gegenständen, mit Ausnahme der Herstellung von Ausgangsstoffen.
Operation
Übersetzungen
(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Änderung)
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