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Europa
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In Kraft
KOMMISSIONSVERORDNUNG (EU) 2025/351
Verordnung der Europäischen Kommission (EU) 2025/351 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenst
Aktualisierungsdatum: 20. March 2025
Neueste Veröffentlichungen
24. February 2025
Implementiert
16. March 2025
Abschafft
Alternative Regelungen
Diese Verordnung hat am 14. März 2025 die folgenden Verordnungen überarbeitet:
(EU) Verordnung der Kommission über Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (17. Änderung) (Verordnung (EU) Nr. 10/2011);
(EU) Verordnung der Kommission (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 (KOMMISSIONSVERORDNUNG (EU) 2022/1616);
(EU) Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1. Änderung) (Verordnung (EG) Nr. 2023/2006).
Industrie:
Chemisch
Region:
EU
Ausstellende Behörde:
Europäische Kommission
Hauptinhalt:
Diese Verordnung ändert die Verordnungen der Europäischen Kommission (EU) Nr. 10/2011, (EU) 2022/1616 und (EG) 2023/2006. Die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 umfassen Anpassungen der Terminologie und Definitionen, Verfeinerung der Bestimmungen zur Verwendung von Substanzen, Ergänzungen der Anforderungen an Materialien und Produkte sowie Überarbeitungen im Zusammenhang mit Prüfung und Konformität. Die Änderungen der Verordnung (EU) 2022/1616 legen fest, dass bestimmte Kapitel der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 auf recycelte Kunststoffmaterialien und Gegenstände anwendbar sind, und etablieren Qualitäts- und Reinheitsanforderungen für Substanzen, die während des Reinigungsprozesses ein- und ausgehen. Die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 umfassen die Verbesserung der Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für Recyclinganlagen und die Einführung von Bestimmungen für Qualitätsbewertungsphasen im Recyclingprozess; die Standardisierung von Kunststoffaufbereitungsprozessen, einschließlich Sammlung, Lagerung, Transport von Abfällen und Verhinderung von Kreuzkontamination. Diese Verordnung gilt für Kunststoffmaterialien, recycelte Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Operation:
Übersetzungen
Verordnung der Europäischen Kommission (EU) 2025/351 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenst
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Datei Sprache:Englisch
