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EU REACH Beschränkungsliste (Anhang XVII)

Anhang XVII der EU-REACH-Verordnung enthält die Liste der Beschränkungen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Gegenstände für deren Vermarktung und Verwendung auf dem europäischen Markt. Er wird üblicherweise als REACH-Beschränkungsliste oder REACH-Anhang XVII bezeichnet. Beschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unvertretbaren Risiken durch Chemikalien. Beschränkungen werden normalerweise verwendet, um die Herstellung, das Inverkehrbringen (einschließlich Einfuhren) oder die Verwendung eines Stoffes zu beschränken oder zu verbieten, können jedoch auch jede relevante Bedingung auferlegen, wie z. B. technische Maßnahmen oder spezifische Kennzeichnungen.
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